NoVA und Umsatzsteuer beim Fahrzeugimport nach Österreich
Wer ein Fahrzeug nach Österreich einführt, hat es mit zwei getrennten Abgaben zu tun: der Umsatzsteuer auf den Erwerb und der Normverbrauchsabgabe auf die Zulassung. Beide folgen eigenen Regeln und werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig.
Umsatzsteuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb
Kauft ein österreichischer Unternehmer ein Fahrzeug bei einem Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat, liefert der Verkäufer steuerfrei. Die Steuer entsteht als Erwerbsteuer in Österreich zum dortigen Satz von 20 Prozent und ist bei Vorsteuerabzugsberechtigung im selben Voranmeldungszeitraum wieder abziehbar. Voraussetzung für die Steuerfreiheit auf Verkäuferseite sind die qualifizierte Bestätigung der UID des Käufers, die zusammenfassende Meldung und ein Nachweis, dass das Fahrzeug den Abgangsstaat verlassen hat — in der Praxis der CMR-Frachtbrief oder eine Gelangensbestätigung bei Selbstabholung.
Was die Normverbrauchsabgabe ist
Die Normverbrauchsabgabe ist eine österreichische Abgabe, die bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs im Inland anfällt. Bemessungsgrundlage ist der Netto-Fahrzeugwert ohne Umsatzsteuer; der Steuersatz wird aus dem CO₂-Ausstoß nach WLTP abgeleitet. Fahrzeuge unterhalb eines jährlich sinkenden CO₂-Abzugsbetrags bleiben abgabenfrei, reine Elektrofahrzeuge sind von der NoVA befreit. Für Fahrzeuge oberhalb einer Höchstgrenze wird der Satz gedeckelt und stattdessen ein Malus je Gramm über dem Schwellenwert erhoben. Weil sich Abzugsbeträge und Malusgrenzen jährlich ändern, ist immer die zum Zulassungszeitpunkt geltende Fassung maßgeblich.
Export aus Österreich und NoVA-Vergütung
Wird ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug nachweislich ins Ausland verbracht und dort zugelassen, kann die anteilige Normverbrauchsabgabe vergütet werden. Maßgeblich sind der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Verbringung und der Nachweis der Abmeldung im Inland sowie der Zulassung im Ausland. Für Fahrzeuge, die von vornherein für den Export bestimmt sind, entsteht die NoVA gar nicht erst, weil keine inländische Zulassung erfolgt. Aus diesem Grund weisen Angebote den Nettopreis und den NoVA-Anteil getrennt aus: Für einen Käufer außerhalb Österreichs ist nur der Nettoanteil relevant.
Unterlagen für Zulassung und Abgabenerklärung
Für die Erstzulassung in Österreich benötigen Sie das COC-Papier, die Rechnung mit UID-Angaben beider Seiten, den Nachweis der Erwerbsbesteuerung, die NoVA-Erklärung sowie den Versicherungsnachweis. Die Genehmigungsdatenbank übernimmt die technischen Daten aus dem COC; fehlt es, ist eine Einzelgenehmigung erforderlich, die Zeit und Kosten verursacht. Halten Sie außerdem die Fahrgestellnummer, das Datum der ersten Inbetriebnahme und den Kilometerstand bereit — daraus ergibt sich, ob umsatzsteuerlich ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug vorliegt.
Typische Fehler
Drei Fehler wiederholen sich: Erstens wird die NoVA in die Rabattbasis einbezogen, obwohl Konditionen ausschließlich auf den Netto-Fahrzeugwert wirken. Zweitens wird die UID nur einfach statt qualifiziert abgefragt, was den Nachweis der Steuerfreiheit gefährdet. Drittens fehlt der Verbringungsnachweis, weil das Fahrzeug selbst abgeholt wurde und niemand eine Gelangensbestätigung eingeholt hat. Alle drei Punkte lassen sich vor Vertragsschluss klären und kosten hinterher deutlich mehr als vorher.
FAQ
Fällt NoVA an, wenn ich das Fahrzeug direkt exportiere?
Nein. Die Abgabe knüpft an die erstmalige Zulassung in Österreich an. Ohne inländische Zulassung entsteht sie nicht; bei bereits zugelassenen Fahrzeugen kommt eine anteilige Vergütung in Betracht.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Österreich?
Der Normalsatz beträgt 20 Prozent. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb entsteht sie als Erwerbsteuer und ist bei Vorsteuerabzugsberechtigung im selben Zeitraum abziehbar.
Sind Elektrofahrzeuge NoVA-frei?
Rein batterieelektrische Fahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Plug-in-Hybride sind es nicht; für sie gilt der aus dem CO₂-Wert abgeleitete Satz.
Welcher CO₂-Wert zählt für die Berechnung?
Der kombinierte WLTP-Wert aus der Übereinstimmungsbescheinigung. Er steht auch auf jeder Fahrzeugseite bei den Verbrauchs- und Emissionsangaben.
Wer erstellt die NoVA-Erklärung?
In der Regel der Zulassungsbesitzer beziehungsweise sein Vertreter im Zulassungsverfahren. Bei gewerblichem Import übernimmt das häufig der importierende Händler.