Laden im Mehrparteienhaus: Förderanträge noch bis 10. November möglich

Der Bund fördert Wallboxen und Netzanschlüsse in Mehrparteienhäusern mit insgesamt 500 Millionen Euro. Für große Wohnungsunternehmen endet die Frist bereits am 15. Oktober.

KI-generiertes Bild: Tiefgarage eines Wohnhauses mit Wallboxen und zwei ladenden Elektroautos, KI-BildKI-generiertes Bild
KI-generiertes Bild

Das Bundesministerium für Verkehr fördert seit April 2026 den Aufbau privater Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Insgesamt stehen bis zu 500 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Wallboxen samt technischer Ausrüstung, Netzanschlüsse und notwendige Baumaßnahmen.

Wer Anträge stellen kann

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermieter
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit großem Bestand

Die Fristen

Anträge sind grundsätzlich bis zum 10. November 2026 möglich. Für Unternehmen mit großem Wohnungsbestand gilt ein wettbewerbliches Verfahren mit früherer Frist: Hier endet die Antragstellung am 15. Oktober 2026. Die Ladeleistung je Ladepunkt darf höchstens 22 kW betragen.

Warum das für den Fahrzeughandel zählt

Fehlende Lademöglichkeiten zu Hause gelten als einer der Gründe, warum sich Kunden gegen ein Elektroauto entscheiden. Wenn mehr Stellplätze in Wohnanlagen elektrifiziert werden, kann das die Nachfrage nach neuen und gebrauchten Elektroautos stützen.